Ablauf und Kosten
Gerne möchte ich Ihnen eine erste Orientierung für den Ablauf einer Psychotherapie und die damit verbundenen Kosten geben.
Ihre konkreten Fragen können wir gerne persönlich klären!


Kontaktaufnahme
Sie können unverbindlich telefonisch unter 089 / 59 99 73 09 oder per E-Mail (praxis@stark-psychotherapie.de) Kontakt mit mir aufnehmen, um einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch zu vereinbaren. Sollte ich nicht persönlich erreichbar sein, können Sie mir gerne eine Nachricht hinterlassen und ich rufe Sie baldmöglichst zurück.
Erstgespräch
Im Rahmen eines vertrauensvollen Erstgesprächs bin ich interessiert, Sie kennen zu lernen und Ihre derzeitige Situation sowie Ihre psychischen Belastungen zu verstehen. Wir klären, ob eine Psychotherapie, eine Beratung oder eine diagnostische Abklärung für Sie die geeignete Maßnahme ist. Ich informiere Sie ausführlich über den psychotherapeutischen Behandlungsansatz und die Rahmenbedingungen. So können Sie einen ersten Eindruck von mir und meiner therapeutischen Arbeitsweise gewinnen.
Die ersten Sitzungen (Probatorische Sitzungen)
Im Laufe der ersten fünf Sitzungen einer Psychotherapie – der sog. probatorischen Sitzungen – wird durch die Exploration Ihrer individuellen Lerngeschichte (biografische Anamnese), der Analyse des aktuellen Erlebens der psychischen Probleme und einer diagnostischen Abklärung (Diagnosestellung) ein individuelles plausibles Störungs- und Erklärungsmodell für das Verständnis Ihrer psychischen Beschwerden und deren Entwicklungsbedingungen erstellt. Darauf aufbauend werden gemeinsam mit Ihnen Ziele für die Psychotherapie und ein konkreter Behandlungsplan abgeleitet.
Nach diesen fünf Sitzungen entscheiden Sie, ob Sie das Behandlungsangebot annehmen und die Therapie beginnen möchten.
Videosprechstunde
Aktuell ist es möglich, die psychotherapeutische Behandlung per sog. Videosprechstunde durchzuführen. Diese erfolgt ausschließlich über zertifizierte und datensichere Anbieter, welche von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns anerkannt sind. Die Abrechnung einer Videosprechstunde erfolgt gemäß einer in Präsenz stattfindenden Therapiesitzung (siehe unten); die Kosten werden hierbei von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie den Beihilfestellen erstattet.
Für die Nutzung der Videosprechstunde ist es formal notwendig, dass zu Beginn mindestens ein persönlicher Kontakt in der Praxis stattgefunden hat, um die aktuellen psychischen Belastungen fachlich angemessen einzuschätzen und prüfen zu können, inwieweit der weitere digitale Austausch zielführend erscheint. Zudem erfolgt eine umfassende Aufklärung über die Rahmenbedingungen der Nutzung einer Videosprechstunde (u.a. Datenschutz, technische Voraussetzungen), damit Sie sich informiert für diese Art von Sprechstunde entscheiden können.
Werden im weiteren Verlauf der Behandlung Videosprechstunden genutzt, erhalten Sie jeweils einen einmalig gültigen Link zugesandt, mit dem Sie sich direkt über Ihren Browser in den virtuellen Therapieraum einwählen können. Eine Anmeldung Ihrerseits bei dem Videosprechstunden-Anbieter oder das Herunterladen eines Programms ist dabei nicht notwendig. Der von der Praxis genutzte Anbieter erfüllt die geforderten strengen Sicherheitsanforderungen. Wie für Therapiesitzungen in Präsenz gilt auch für online-Therapiesitzungen, dass das Gespräch in einer geschützten ruhigen Umgebung stattfindet, damit die Schweigepflicht gewahrt werden kann.
Gerne beantworte ich Ihre weiteren Fragen zum Thema Videosprechstunde!
Umfang einer Psychotherapie / Beratung
Der Umfang und die Dauer einer Psychotherapie sowie die Frequenz der Sitzungen richten sich nach den psychischen Beschwerden (Komplexität der Symptomatik), Art des persönlichen Anliegens und der Zielsetzungen.
Dabei wird zwischen Kurz- (bis zu ca. 24 Sitzungen bei umschriebener Problematik) und Langzeittherapie (bis zu ca. 60-80 Sitzungen bei komplexer Problematik) unterschieden.
Bei einer Beratung wird gemeinsam entsprechend Ihres Anliegens der Umfang der Sitzungen mit Ihnen abgestimmt.
Eine Sitzung im Rahmen der Psychotherapie oder einer Beratung dauert 50 Minuten. Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche der psychotherapeutischen Schweigepflicht.
Kosten und Abrechnung Privatpraxis
Das Honorar für die von mir angebotenen Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Folgende Abrechnungsarten sind möglich:
Privatversicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie im Rahmen meiner Praxis. Die genauen Modalitäten zur Antragsstellung für die Kostenübernahme und der Umfang der Sitzungen, die Sie erstattet bekommen, sind allerdings von Ihren individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Zur Klärung dieser Fragen prüfen Sie bitte Ihre Vertragsunterlagen oder informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie dabei!
Öffentlicher Dienst – Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Für die Kostenübernahme über die ersten fünf probatorischen Sitzungen hinaus muss ein ausführlicher, fachlich begründeter Antrag eingereicht werden, den ich gerne für Sie stellen werde! Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie von Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
Selbstzahler
Als Selbstzahler müssen Sie keine Antragsformalitäten berücksichtigen und es besteht Diskretion z.B. gegenüber Ihrer Krankenkasse.
Gesetzlich Versicherte
Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen (es liegt keine sog. Kassenzulassung vor). In begründeten Einzelfällen kann jedoch die Übernahme der Behandlungskosten (sog. Kostenerstattung) bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden, wenn Sie innerhalb zumutbarer Zeit und örtlicher Entfernung keinen Therapieplatz bei einer/m PsychotherapeutIn mit Kassenzulassung finden können. Gerne beantworte ich Ihre weiteren Fragen!
Kosten für eine psychologische/psychotherapeutische Beratung
Liegt bei Ihnen keine behandlungsbedürftige psychische Störung vor, wünschen allerdings dennoch eine psychologische/psychotherapeutische Beratung, werden diese Kosten nicht von Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse oder der Beihilfe übernommen und sind in diesem Fall von Ihnen privat zu tragen. Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).